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Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Amtlich anerkannt
Unsere allgemein beeidigten und gerichtlich ermächtigten Fachübersetzer/-innen erstellen für Sie beglaubigte Übersetzungen.

In Deutschland dürfen beglaubigte Übersetzungen nur von allgemein beeidigten und gerichtlich ermächtigten Übersetzer/-innen angefertigt werden.
Diese sind ermächtigt, den Beglaubigungsstempel zu führen.  Erst dann wird das übersetzte Dokument zusammen mit der Unterschrift des Übersetzers von deutschen Behörden anerkannt.

Beglaubigungen sind insbesondere für Urkunden, Verträge, Zeugnisse, Gutachten und bestimmte Fachübersetzungen erforderlich.

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