AGB Dolmetschen
Art der Leistung: Flüster-, Konsekutiv- oder Simultandolmetschung?
Flüsterdolmetschen :
Maximal 2 Personen können bei einer Flüsterdolmetschung (der/die DolmetscherIn flüstert dem/der ZuhörerIn ins Ohr) zuhören.
Konsekutivdolmetschen:
Bei der Konsekutivdolmetschung wird die Rede absatzweise zeitlich
nacheinander übertragen.
Simultandolmetschen:
Bei der Simultandolmetschung hören Sie den übertragenen Satz, während der Redner spricht. Diese Art empfiehlt sich bei Kongressen und Tagungen. Hier wird meist mit technischen Hilfsmitteln gedolmetscht (Dolmetschkabinen, Flüsterkoffer).
Verrechnungssätze:
Für einen Halbtag (bis zu vier Stunden) verrechnen wir je nach Sprache zwischen € 390,00 und € 420,00.
Für einen Ganztag (vier bis acht Stunden) verrechnen wir je nach Sprache zwischen € 650,00 und € 750,00.
Für Überstunden (nach Ablauf von acht Stunden Arbeitszeit) verrechnen wir je nach Sprache zwischen € 88,00 und € 98,00. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertssteuer und für Dolmetscheinsätze innerhalb von Dortmund.
An- und Abreise (Einsatzort außerhalb Dortmund)
Fahrtkosten sind pro DolmetscherIn in der Höhe einer Bahnkarte 2. Klasse Dortmund– Konferenzort – Dortmund bzw. Kilometergeld zu den jeweils gültigen amtlichen Richtsätzen zu ersetzen. Ist es erforderlich, dass die An- und Abreise 1 Tag vor / nach der Veranstaltung angetreten werden muss, wird ein Halbtagsatz in Rechnung gestellt. Für die Fahrzeiten gelten die allgemeinen Stundensätze. Bei Dolmetschungen außerhalb von Dortmund wird - auch bei kürzeren Dolmetschzeiten - auf jeden Fall der Ganztagssatz verrechnet.
Diäten und sonstige Spesen:
Übernimmt der Veranstalter alle Kosten, werden pro Tag pro Dolmetscher € 36,00 Spesen verrechnet. Stellt der Veranstalter für die Übernachtung ein adäquates Hotelzimmer und Frühstück, wird ein Tagesspesensatz von € 72,00 in Rechnung gestellt. Alle weiteren Nebenkosten (Hotel, Transfers) werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Technische Ausstattung
Auf Wunsch übernehmen wir die Organisation der technischen Ausstattung. Die Haftung für etwaige Schäden und für Verlust übernimmt der Veranstalter.
Skripte-Inhalte:
Unterlagen wie Referenzmaterial und Manuskripte der Vortragenden bzw. der Gesprächspartner gewährleisten eine reibungslose Dolmetschung. Diese müssen spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei multiCONCEPT eingegangen sein.
Auftragserteilung, Stornierung:
Die schriftliche Auftragserteilung muss spätestens 4 Wochen vor Konferenzbeginn bei multiCONCEPT-Sprachendienste eintreffen. Im Fall der Stornierung eines Auftrages werden folgende Stornogebühren berechnet:
4-2 Wochen vor Konferenzbeginn 50% der Auftragssumme
weniger als 2 Wochen vor Konferenzbeginn 75% der Auftragssumme
weniger als 3 Tage vor Konferenzbeginn 100% der Auftragssumme
Aufnahmen:
Für Tonband- bzw. Videoaufnahmen der Dolmetschung wird pro Person ein Halbtagtarif zusätzlich in Rechnung gestellt.