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AGB Übersetzungen

AGB Übersetzungen (Allgemeine Auftragsbedingungen Übersetzungen)

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Auftragsbedingungen gelten für Übersetzungsverträge zwischen der Firma Studikus GmbH (Übersetzer) und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
2.1 Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
2.2 Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber dem Übersetzer bei Auftragsvergabe unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
2.3 Bei jeglicher Art von Fernübertragung der übersetzten Texte hat der Auftraggeber deren Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit der Übertragung unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Übersetzer ist bei nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers zum Abweichen von dem angegebenen Liefertermin berechtigt.
2.4 Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der vorstehenden Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Ausführung und Mängelbeseitigung
3.1 Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die übliche, lexikalisch vertretbare, allgemein verständliche Version übersetzt.
3.2 Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen sowie auf die fehlerhafte Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.
3.3 Rügt der Auftraggeber einen offensichtlichen, nicht unerheblichen Mangel in der Übersetzung, so ist dieser Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit Lieferung der Übersetzung, gegenüber dem Übersetzer schriftlich geltend zu machen. Der Mangel ist hierbei möglichst genau zu bezeichnen.
3.4 Nicht offensichtliche Mängel können in Abweichung von §§ 634 a Abs. 1 Ziff. 3, 195, 199 BGB nur innerhalb eines Jahres seit Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Zur Geltendmachung ist eine schriftliche Anzeige unter möglichst genauer Bezeichnung des Mangels durch den Auftraggeber erforderlich.
3.5 Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer stets eine angemessene Frist einzuräumen. Im Falle einer fehlgeschlagenen Mängelbeseitigung finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts Anwendung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
3.6 Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzter berechtigt, vom Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist zur Erbringung seiner Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderungen des Auftragsgegenstandes sind Liefertermine und Honorare neu zu verhandeln.

4. Haftung
4.1 Der Übersetzer haftet für die dem Auftraggeber durch mangelhafte Vertragsausführung nachweislich entstandenen Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bis zu einer Höhe von maximal 1000 €.
4.2 Für Schäden, die nicht auf im Geschäftsbetrieb des Übersetzers entstandene Betriebsstörungen zurückzuführen sind, haftet dieser nicht. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge eines Netzwerk- und Serverfehlers, bei nicht firmeneigenen Servern oder Netzwerken, sowie für Schäden durch Viren infolge elektronischer Datenübertragung, soweit diese für den Übersetzer auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht erkennbar und vermeidbar waren.
4.3 Der Auftraggeber hat die dem Übersetzer übergebenen Daten und Materialien vor Verlust zu versichern. Der Übersetzer haftet mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Beschädigungen oder Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Daten und Materialien.

5. Verschwiegenheitspflicht
Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

6. Vergütung
6.1 Die Höhe der Vergütung wird bei Vertragsschluss vereinbart und durch den Umfang der Übersetzung bestimmt. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Schreibmaschinenanschläge inkl. Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet. Die vorliegende Preisgestaltung bezieht sich auf die Übersetzung von allgemeinen Ausschreibungs- und Angebotstexten in der vorliegenden und direkt verwendbaren Formatierung (.DOC-Fomat o. Ä.), nicht jedoch auf die Übersetzung technischer Schaltungen, Montagepläne sowie auf Übersetzungstexte, die nur mit programmtechnischen Hilfsmitteln (z. B. A-CAD) erledigt werden können.
6.2 Die Vergütung ist mit Beauftragung der Übersetzungsleistung fällig.
6.3 Mit der Vergütung sind grundsätzlich alle Ansprüche des Übersetzers gegenüber dem Auftraggeber abgegolten. Der Übersetzer kann neben der vereinbarten Vergütung die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen nur verlangen, sofern dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.
6.4 Ist die Höhe der Vergütung nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

7. Kündigung/Teilvergütung
7.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzung kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
7.2 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber ist der Übersetzer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich einer Pauschale in Höhe von 25 % für ersparte Aufwendungen, sowie für einen durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft möglichen Erwerb zu verlangen. Dem Auftraggeber verbleibt die Möglichkeit des Nachweises, dass die Summe der tatsächlich ersparten Aufwendungen, sowie ein infolge anderweitiger Verwendung der Arbeitskraft möglicher Erwerb, die vorstehende Aufwendungspauschale übersteigt.
7.3 Den Vertragsparteien steht es frei, eine von dieser Regelung abweichende individuelle Vereinbarung zu treffen.

8. Zahlung und Leistungserbringung
8.1 Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Gestellte Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt fällig, es sei denn, sie weisen anders lautende Zahlungstermine oder Zahlungsfristen auf.
8.2 Der Übersetzer ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu fordern. Die endgültige Lieferung der Übersetzung kann von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden.
8.3 Bei Vorauszahlungen per Lastschrift erhält der Auftraggeber separat per E-Mail eine Rechnung mit dem Rechnungsbetrag und unserem Firmennamen. Der Rechnungsbetrag wird in Euro ausgestellt. Die Belastung des Kontos erfolgt zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
8.4 Bei Übersetzungsaufträgen bis ca. 100 Normzeilen (2-3 Seiten) können wir eine Lieferung innerhalb von 2-4 Werktagen garantieren. Auch größere Aufträge werden von uns innerhalb kürzester Zeit erledigt.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
9.1 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis zur vollständigen Bezahlung steht dem Auftraggeber kein Nutzungs- oder Verwertungsrecht an der Übersetzung zu.
9.2 Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht an der Übersetzung vor.

10. Versand/Gefahrentragung
10.1 Der Versand sowie die elektronische Übertragung der Übersetzung erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers.
10.2 Wir gewährleisten bei der Datenübertragung die Vertraulichkeit und Integrität der Daten sowie die Authentizität des Absenders und des Empfängers durch das Verschlüsselungsverfahren SSL. Dieses Verfahren gilt derzeit als sicher und wird auch von den meisten Servern und fast allen Browsern unterstützt.

11. Anwendbares Recht/Teilunwirksamkeit
11.1 Für den Auftrag und sich alle daraus ergebenden Ansprüche gilt die deutsche Fassung der AGB und deutsches Recht.
11.2 Die Wirksamkeit der Auftragsbedingungen sowie die Wirksamkeit des Vertrages wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Dortmund.

13. Schriftformklausel
Sämtliche Abänderungen der vorstehenden Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 01.10.2009

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